Allgemeine Geschäftsbedingungen
Computerheld
Claude Vital
Hauptstrasse 23
4625 Oberbuchsiten
+41 62 552 00 24
hilfe@computerheld.ch
CHE-267.549.289 MWST
Stand: 29. März 2026
1. Geltungsbereich und Anbieter
1.1 Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen und Produkte von Computerheld, Claude Vital, Hauptstrasse 23, 4625 Oberbuchsiten, nachfolgend Computerheld genannt.
1.2 Geltungsbereich
Die AGB gelten für Privatpersonen, Seniorinnen und Senioren, Unternehmen, Praxen, Vereine und weitere Kundinnen und Kunden, welche Leistungen oder Produkte von Computerheld beziehen. Erfasst sind insbesondere Vor-Ort-Support, Fernsupport, Reparaturen, Installationen, Datenrettung, Migrationen, Schulungen, Webdesign, Hosting, Wartung, Lizenzen, Domain- und Drittleistungen sowie der Verkauf von Produkten wie dem Passwortbuch.
1.3 Abweichende Vereinbarungen
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von Computerheld ausdrücklich in Textform bestätigt wurden. Allgemeine Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Computerheld ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss und Kommunikation
2.1 Zustandekommen des Vertrags
Ein Vertrag kommt zustande, sobald Computerheld einen Auftrag bestätigt, mit der Ausführung beginnt, eine Bestellung annimmt oder der Kunde eine Leistung tatsächlich in Anspruch nimmt.
2.2 Form der Beauftragung
Aufträge können insbesondere telefonisch, per E-Mail, Kontaktformular, Nachrichtendienst, mündlich oder aufgrund einer Offerte erfolgen. Computerheld darf auf solche Beauftragungen vertrauen, sofern aus den Umständen kein Zweifel an der Berechtigung besteht.
2.3 Offerten und Kostenschätzungen
Offerten und Kostenschätzungen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie beruhen auf dem im Zeitpunkt der Offertstellung bekannten Informationsstand.
2.4 Änderungen und Zusatzaufwand
Ändert sich der Leistungsumfang nachträglich oder zeigt sich, dass zusätzliche Arbeiten nötig sind, informiert Computerheld den Kunden so früh wie sinnvoll. Zusatzaufwand, Zusatzmaterial, weitere Fahrten, zusätzliche Lizenzen oder Drittleistungen werden separat verrechnet, sofern sie nicht bereits im vereinbarten Preis enthalten sind.
3. Leistungserbringung
3.1 Art der Leistung
Computerheld erbringt die vereinbarten Leistungen persönlich oder mit geeigneten Hilfspersonen. Computerheld entscheidet, soweit nichts anderes vereinbart wurde, über die konkrete Vorgehensweise, die eingesetzten Hilfsmittel und den Ort der Leistungserbringung.
3.2 Kein Erfolgsgarantieversprechen
Computerheld schuldet eine sorgfältige und fachgerechte Leistungserbringung, jedoch ohne ausdrückliche schriftliche Zusage keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder geschäftlichen Erfolg. Das gilt insbesondere für Datenrettung, Fehlersuche, Kompatibilitätsfragen, Migrationen, Reichweiten, SEO, Suchmaschinenrankings, Drittplattformen sowie die Verfügbarkeit von Hard- und Software.
3.3 Termine
Genannte Termine, Fristen und Reaktionszeiten sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert wurden. Verzögerungen aufgrund von Drittanbietern, Lieferproblemen, Herstellerentscheidungen, fehlender Mitwirkung des Kunden oder sonstigen von Computerheld nicht zu vertretenden Umständen verlängern entsprechende Fristen angemessen.
3.4 Fernsupport
Computerheld darf Leistungen auch per Fernzugriff erbringen, wenn dies sachlich sinnvoll ist. Der Kunde sorgt in diesem Fall für eine funktionierende Internetverbindung, den nötigen Zugriff und eine ausreichende Verfügbarkeit des Geräts.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde unterstützt Computerheld rechtzeitig und im nötigen Umfang. Dazu gehört insbesondere, dass der Kunde zutreffende Informationen liefert, Zugang zu Geräten, Systemen, Räumlichkeiten und Konten verschafft, Passwörter und Freigaben bereitstellt, allfällige Lizenzunterlagen oder Zugangsdaten beibringt und bei Bedarf erreichbare Kontaktpersonen bezeichnet.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Angaben vollständig und richtig sind und dass er zur Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe von Inhalten, Daten, Bildern, Domains, Konten, Software oder Drittmaterial berechtigt ist.
Entstehen durch fehlende, verspätete oder unrichtige Mitwirkung Verzögerungen, zusätzliche Fahrten, Wartezeiten, Fehlersuche oder Mehraufwand, kann Computerheld diese zusätzlich verrechnen.
5. Termine, Absenzen und Vor-Ort-Einsätze
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist er möglichst früh abzusagen.
Bei kurzfristig abgesagten Terminen, verspäteten Absagen, fehlendem Zugang, vergeblicher Anfahrt oder Nichterscheinen kann Computerheld den reservierten Aufwand, die Anfahrt, die Wartezeit oder eine angemessene Ausfallentschädigung verrechnen.
Vor-Ort-Einsätze erfolgen am vereinbarten Ort. Soweit nicht anders kommuniziert, findet der Einsatz im üblichen Einsatzgebiet von Computerheld statt. Wegspesen, Parkkosten oder weitere Reisespesen werden gemäss Offerte, Preisseite oder vorgängiger Absprache verrechnet.
6. Preise, Drittkosten und Zahlungsbedingungen
6.1 Preise
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, rechnet Computerheld nach Aufwand, Material oder gemäss ausdrücklich vereinbartem Pauschal- oder Festpreis ab. Kostenrahmen sind Schätzungen und keine Garantien, sofern nicht ausdrücklich ein verbindliches Kostendach vereinbart wurde.
6.2 Drittkosten
Lizenzen, Domains, Hosting, Cloud-Dienste, App-Abos, Ersatzteile, Hardware, Versandkosten, Porto, Entsorgungsgebühren, Parkkosten, Reisekosten, kostenpflichtige Herstellerdienste sowie weitere Leistungen Dritter werden zusätzlich verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.
6.3 Akonti und Teilrechnungen
Computerheld ist berechtigt, bei grösseren Aufträgen, Bestellungen von Drittleistungen, Webprojekten, Hosting-, Domain- oder Lizenzkosten Akontozahlungen oder Teilrechnungen zu verlangen.
6.4 Fälligkeit
Rechnungen sind, sofern nichts anderes angegeben ist, innert 10 Tagen netto zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kann Computerheld Verzugszins in gesetzlicher Höhe sowie Mahn- und Inkassokosten verrechnen.
6.5 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist Computerheld berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten, Zugänge einzuschränken oder laufende Arbeiten erst nach Zahlung weiterzuführen, soweit dies rechtlich zulässig und sachlich vertretbar ist. Bereits bestellte Drittleistungen bleiben geschuldet.
7. Drittleistungen, Lizenzen, Domains, Hosting und Produkte
Für Produkte, Dienste und Plattformen Dritter gelten zusätzlich deren eigene Vertrags- und Nutzungsbedingungen. Das betrifft insbesondere Hersteller, Cloud- und E-Mail-Dienste, Domain-Registrare, Hosting-Anbieter, Lizenzgeber, Plattformen, App-Stores, Microsoft-, Apple- oder Google-Dienste.
Computerheld kann im Namen des Kunden Drittleistungen empfehlen, beschaffen, einrichten, verlängern oder technisch betreuen. Soweit nichts anderes vereinbart wird, kommt der Vertrag über solche Drittleistungen jedoch direkt zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande oder bleibt von dessen Bedingungen abhängig.
Domains, Lizenzen, Hosting, Abos und vergleichbare laufende Leistungen sind vom Kunden auch dann zu bezahlen, wenn er sie später nicht mehr nutzen will oder der Drittanbieter seine Bedingungen, Preise oder Leistungen ändert. Bereits begonnene oder verlängerte Bezugsperioden laufen grundsätzlich bis zum Ende der jeweiligen Periode weiter.
Bei physischen Produkten wie dem Passwortbuch sind offensichtliche Transportschäden oder Mängel nach Möglichkeit umgehend, spätestens innert 5 Tagen nach Erhalt, zu melden.
8. Daten, Backup, Migrationen und Datenrettung
Der Kunde bleibt grundsätzlich selbst für eine aktuelle und funktionierende Datensicherung verantwortlich, sofern Computerheld nicht ausdrücklich die Datensicherung als eigene Leistung übernommen hat.
Vor Reparaturen, Updates, Migrationen, Neuinstallationen, Gerätewechseln, Cloud-Umstellungen oder sonstigen Eingriffen soll der Kunde nach Möglichkeit ein vollständiges Backup erstellen oder Computerheld ausdrücklich damit beauftragen.
Bei Datenrettung, Reparaturen, Software- und Systemeingriffen, E-Mail-Umstellungen, Outlook-Umstellungen, Synchronisationen oder anderen technischen Arbeiten können trotz sorgfältigem Vorgehen Datenverluste, Inkompatibilitäten, Unterbrüche oder Folgeprobleme auftreten. Computerheld schuldet bei Datenrettung keinen bestimmten Erfolg und keine vollständige Wiederherstellung.
9. Webdesign, Hosting und Inhalte des Kunden
Bei Webdesign-, SEO-, Hosting- und Wartungsaufträgen bestimmt sich der genaue Leistungsumfang nach Offerte, Auftrag, Produktseite oder gesonderter Vereinbarung.
Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit seiner Inhalte verantwortlich. Das betrifft insbesondere Texte, Bilder, Logos, Marken, Dateien, Links, eingebundene Dienste, Newsletter-Inhalte, Social-Media-Inhalte sowie gesetzlich nötige Angaben wie Impressum, Datenschutzerklärung oder branchenspezifische Hinweise.
Computerheld erbringt keine Rechtsberatung. Rechtstexte, Cookie- oder Tracking-Hinweise, branchenspezifische Compliance-Fragen und regulatorische Inhalte sind vom Kunden rechtlich selbst zu prüfen oder prüfen zu lassen, auch wenn Computerheld dafür technische oder redaktionelle Vorlagen liefert.
Ohne ausdrückliche Wartungs- oder Pflegevereinbarung schuldet Computerheld nach Abschluss eines Webprojekts keine laufenden Updates, Sicherheitsanpassungen, Inhaltsänderungen, SEO-Massnahmen oder Verfügbarkeitskontrollen.
10. Eigentum und Nutzungsrechte
Arbeitsergebnisse, Dateien und Nutzungsrechte gehen, soweit nichts anderes vereinbart ist, erst nach vollständiger Bezahlung der betreffenden Rechnung auf den Kunden über.
Vorbestehende Rechte von Computerheld sowie Rechte Dritter bleiben vorbehalten. Das gilt insbesondere für eigene Vorlagen, Methoden, Skripte, Komponenten, Designsysteme, Know-how, Standardprozesse, Themes, Plugins, Schriften, Bilder, Software, Lizenzmaterial und sonstige Werkzeuge.
Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein für den Vertragszweck nötiges Nutzungsrecht. Rechte Dritter richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
11. Prüfung, Mängel und Nachbesserung
Der Kunde prüft Leistungen und Arbeitsergebnisse nach Erhalt oder Abschluss so rasch wie sinnvoll. Erkennbare Mängel sind Computerheld möglichst umgehend, spätestens innert 10 Tagen seit Erkennbarkeit, in Textform mitzuteilen.
Bei rechtzeitig gemeldeten und von Computerheld zu vertretenden Mängeln erhält Computerheld zunächst Gelegenheit zur angemessenen Nachbesserung. Weitergehende Rechte des Kunden bestehen nur im Rahmen des zwingenden Gesetzesrechts oder ausdrücklicher Vereinbarungen.
Keine Mängel im Rechtssinn sind insbesondere Probleme, die auf Alter oder Zustand von Geräten, Eingriffe Dritter, fehlende Herstellerunterstützung, geänderte Plattformbedingungen, Updates Dritter, unsachgemässe Nutzung oder fehlende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind.
12. Haftung
Computerheld haftet für direkte Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Computerheld, soweit gesetzlich zulässig, nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren direkten Schaden und höchstens bis zur Höhe der für den betroffenen Auftrag geschuldeten oder bezahlten Vergütung.
Soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen ist die Haftung insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgefallene Geschäfte, Ansprüche Dritter, Produktionsausfälle, Datenverluste ohne ausdrücklich beauftragte Datensicherung, den Ausfall oder die Änderung von Drittplattformen sowie für Schäden infolge fehlerhafter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden.
Für Hilfspersonen, Subunternehmer und beigezogene Dritte haftet Computerheld im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
13. Datenschutz und Vertraulichkeit
Computerheld bearbeitet Personendaten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und gemäss der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf dieser Website.
Beide Parteien behandeln nicht allgemein bekannte geschäftliche, technische und persönliche Informationen vertraulich. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht.
Soweit Computerheld im Rahmen eines Auftrags Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet und dies rechtlich erforderlich ist, schliessen die Parteien bei Bedarf eine ergänzende Auftragsbearbeitungs- oder Datenschutzvereinbarung ab.
14. Dauer und Beendigung
Einmalige Aufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung. Laufende Leistungen richten sich nach der vereinbarten Laufzeit oder, falls nichts vereinbart ist, nach der jeweiligen Bezugsperiode oder nach den Bedingungen des betreffenden Drittanbieters.
Mandatsähnliche Dienstleistungen können von beiden Parteien jederzeit beendet werden. Bereits erbrachte Leistungen, angefangene Arbeiten, bestellte Materialien, bezogene Drittleistungen, reservierte Termine sowie nicht mehr rückgängig zu machende Aufwände sind in diesem Fall zu vergüten. Gesetzliche Folgen einer Kündigung zur Unzeit bleiben vorbehalten.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Verrechnung
Der Kunde darf Forderungen gegen Computerheld nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen.
15.2 Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
15.3 Anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
15.4 Gerichtsstand
Für Streitigkeiten mit Geschäftskunden ist, soweit gesetzlich zulässig, Solothurn Gerichtsstand. Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.